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(18) Hr. Virchow eröffnet eine Besprechung über die
archäologische Excursion nach Feldberg (Mecklenburg-Strelitz).
Am 11. und 12. Juni wurde von einer Anzahl von Mitgliedern der Gesellschaft ein Ausflug nach Feldberg unternommen; wir waren gelockt durch die von Hrn. Oesten in der Sitzung vom 20. November 1880 (Verhandl. S. 309) gemachten Mittheilungen und die von ihm angeregte Hoffnung, dass wir dort die Spuren des alten Rethra finden könnten. Eine durch Hrn. Oesten übermittelte Einladung der dortigen Bürgerschaft stellte im Voraus eine gastliche Aufnahme im alten Sinne in Aussicht.
In letzterer Hinsicht wurden unsere Erwartungen bei Weitem übertroffen. Herren und Damen hatten im Voraus Alles auf das Sorgsamste vorbereitet und liessen es bis zu unserer, leider zu früh herangekommenen Abfahrt nicht an immer neuen Ueberraschungen fehlen. Freilich war das Wetter nichts weniger als günstig. Sturm und Regen wechselten mit einander, und als wir am Sonntag (12. Juni) Vormittags die flachen Inseln untersuchten, welche in dem Zusammenfluss des Zansen und des Carwitzer Sees gelegen sind, hätte man glauben können, schon tief im October zu sein, so kalt und unfreundlich war das Wetter. Indess auch diese Leiden waren bald vergessen, als wir in einsamer Bauernhütte auf der Höhe unsere liebenswürdigen Wirthe und Wirthinnen wiederfanden, welche es sich nicht hatten nehmen lassen, die erstarrten Forscher wieder zu beleben. Ich darf an dieser Stelle, auch im Namen der Gesellschaft, noch einmal unseren herzlichen Dank aussprechen.
Zugleich möchte ich der Befriedigung Ausdruck geben, dass unsere Mitglieder sich als wetterfeste Männer bewährt haben und dass keiner von ihnen bei den mannichfachen Ausflügen, die wir von Feldberg aus machten, zurückgeblieben ist. Für die Ungunst des Himmels entschädigte die überraschende Schönheit des Landes, welches in der That verdient, den Wanderer in Norddeutschland zu sich zu locken. Wenige Stunden Eisenbahnfahrt führen von Berlin über Neu-Strelitz bis Blankensee, von wo man zu Wagen noch etwa 1 1/2 Meilen in östlicher Richtung bis nach Feldberg zurückzulegen hat. Man befindet sich hier in dem Lande Stargard, welches in alter Zeit den brandenburgischen Markgrafen gehörte, in dem östlichen Abschnitte der sogenannten mecklenburgischen Seenplatte, einem durch den Reichthum an Seen, Wäldern und prächtigen landschaftlichen Bildern ganz besonders bevorzugten Theile Norddeutschlands.
Nachdem gegenwärtig, wenigstens für mich, die glaciale Entstehung des grösseren Theils der norddeutschen Oberfläche unzweifelhaft ist, so erscheint es mir als eine sichere Annahme, dass gerade dieses Seenplateau, welches sich später durch Hinterpommern fortsetzt, als eine eigentliche „Moränenlandschaft“ im Sinne unseres Freundes Desor betrachtet werden muss. Gerade in der Nähe von Feldberg, zwischen dem „schmalen Lucin“ und dem Zansen, zwei grossen, zwischen Bergen tief eingeschnittenen Seen, stiessen wir auf eine grosse Moräne, in welcher gewaltige Massen mächtiger Geschiebeblöcke über einander gethürmt sind, den sogenannten Hünenwall, – ein fast alpines Bild, auf welches man an dieser Stelle am wenigsten vorbereitet ist.
Die kleine Stadt Feldberg selbst liegt sehr malerisch auf einer schmalen Landzunge, welche sich zwischen zwei Ausbuchtungen des Haussees hinausschiebt. Jederseits fällt der Blick über den See auf schön bewaldete Höhen von wechselnder Gestaltung, in denen zahlreiche Alterthümer zerstreut sind. Wir sahen noch am ersten Tage den am Westufer des „breiten Lucin“ steil ansteigenden Schlossberg, einen alten slavischen Burgwall mit gut erhaltenem doppeltem Vorwall, auf dem schon eine oberflächliche Ausgrabung Kohlen, Thierknochen und Topfscherben mit dem Burgwall-Ornament zahlreich zu Tage förderte. Weiterhin trafen wir an zwei verschiedenen Stellen des Waldes, immer auf der Westseite des Sees, näher an dem früher besprochenen Mönchswerder, ansehnliche Gruppen stattlicher Hügelgräber, von denen wir bis in die sinkende Nacht mehrere untersuchten. Der Bau war durchweg der gleiche. Unter einer schwachen Moosdecke folgten grosse Auschüttungen von Steinen, meist gerundeten Geschieben, welche lose über einander gehäuft waren. In verschiedener Tiefe stiessen wir auf grössere Platten und auf Brandstellen, in denen rohe, nicht verzierte Topfscherben, jedoch sehr spärlich enthalten waren. Auch ausserhalb der Kohlenstellen kamen einzelne Scherben zum Vorschein. Allein andere Beigaben und menschliche Reste wurden nicht angetroffen. Freilich war unsere Grabung unvollständig. Die grosse Masse der Steine und die zahlreich durch dieselben hindurchziehenden Baumwurzeln erschwerten die Arbeit sehr und die Nacht zwang uns endlich, ein Ende zu machen. Jedenfalls verdient die Stelle eine eingehende Untersuchung, da nach der Analogie anderer ähnlicher Steingräber erwartet werden muss, dass es sich hier um Reste der Bronzezeit handelt.
Der nächste Vormittag war wesentlich der Durchforschung der schon erwähnten Inseln gewidmet, auf denen Hr. Oesten die Stelle der alten Tempelburg Rethra vermuthet. Sie liegen in der Nähe des Dorfes Carwitz, an der Stelle, wo der von Norden her sich erstreckende Zansen fast rechtwinklig an das westliche Ende des sehr breiten Carwitzer Sees anstösst und eine natürliche Wasserenge gewissermaassen den Uebergangspunkt von Nordosten nach Südwesten vorzeichnet, während sonst fast überall breite und tiefe Wasserbecken sich entgegenstellen. Zwischen den verschiedenen kleinen und nur wenig über die Wasserfläche erhabenen Inselchen sind in der That zahlreiche Pfähle unter Wasser bemerkbar, deren reihenweise Anordnung die im Volke verbreitete Vermuthung bestätigt, dass hier einstmals Brücken herüberführten.
Hr. Oesten hatte für diese Untersuchung einen grossen Wassergucker mitgebracht, der sich ganz vorzüglich bewährte und den ich daher für ähnliche Zwecke bestens empfehlen kann. Er war einem Instrument nachgebildet, das wir auf der letzten Fischerei-Ausstellung in der norwegischen Abtheilung gesehen hatten und das man in Norwegen benutzt, um den Zug der Fische und die Stelle der Austernbänke unter Wasser zu beobachten. Es ist eine grosse trichterförmige Röhre von Blech, etwa 2 Fuss lang, deren weiteres Ende durch eine starke Glasscheibe geschlossen ist, während das engere Ende so ausgeschnitten ist, dass man bequem das Gesicht hineinlegen kann. Wenn man dann das geschlossene Ende tief in das Wasser einsenkt, so kann man selbst bei stark bewegter Oberfläche in der stilleren Wasserschicht der Tiefe bequem sehen und bis auf beträchtliche Entfernungen die Gegenstände so betrachten, als wenn man selbst im Wasser sich befände. Selbst an Stellen, wo wir von der Oberfläche aus nur mit grosser Mühe das Ende der Pfähle zu erkennen vermochten, war es möglich, die Stämme in einer Länge von vielleicht 10 Fuss in die Tiefe genau zu mustern und selbst die kleineren Organismen, welche an ihrer Oberfläche wuchsen, mit einer gewissen Bequemlichkeit zu erkennen. So ergab sich, dass es dicke, wenig bearbeitete Baumstämme von mehr als 1 Fuss Durchmesser waren, mit denen man es hier zu thun hatte. Da sie nur in Doppelreihen zwischen dem Lande und den Inseln und zwischen diesen selbst gefunden wurden, so widerlegt sich dadurch die Vermuthung des Hrn. Beyer (Meklenb. Jahrb. 1872. Bd. 37. S. 99), dass hier ein wirklicher Pfahlbau gestanden habe.
Die Ausgrabungen auf den Inseln selbst waren wenig ergiebig. Obwohl einzelne Scherben gefunden wurden, so zeigte sich doch nirgends eine eigentliche Cultuschicht, wie man sie an einer Stelle hätte erwarten sollen, wo eine berühmte Tempelburg gestanden hat. Die Feuersteinsplitter, welche wir vereinzelt fanden, liessen in keiner Weise erkennen, dass sie durch Menschenhand zu bestimmten Zwecken hergestellt waren. Endlich liess sich nicht verkennen, dass auch die vorhandenen Beschreibungen sich nur schwer mit den örtlichen Verhältnissen vereinigen lassen. Da Hr. Alfred G. Meyer, einer der Theilnehmer unserer Partie, die Güte gehabt hat, mir eine umfassende kritische Besprechung der Stellen des Thietmar und Adam Bremensis zuzusenden, welche ich nachher vorlegen werde, so ist die Besprechung sehr erleichtert.
Rethra wird von dem einen urbs, von dem andern civitas genannt. Keine der Inseln, auch nicht alle zusammen, bieten für eine Stadt Raum genug dar. Man müsste also annehmen, dass überhaupt nur der Tempel des Radegast, etwa nebst den Wohnungen der Priester, hier gestanden habe. Tricornis heisst die Stadt bei Thietmar, und auch diess würde höchstens zulässig sein, wenn man mit Hrn. Oesten annehmen wollte, dass die Anlage sich über mehrere der Inseln erstreckt hätte. Von den 3 Thoren heisst es in dem Brüsseler Codex, dass an jedem Cornu eines gewesen sei, während Adam von 9 Thoren spricht. Hr. Brückner von Neu-Brandenburg, der sich uns angeschlossen hatte, machte darauf aufmerksam, dass sich in einer Abschrift des Thietmar partes statt portas finden solle und dass sich daraus vielleicht die Anlage auf 3 Inseln erkläre. Allein Hr. Meyer hat nachgewiesen, dass die Voraussetzung von einer Lesart partes irrig ist, und auch sonst würde sich diess nicht recht glauben lassen, da der weitere Text der portae nicht wohl entbehren kann. Das Einzige, was einen näheren Anhalt gewähren könnte, wäre dann also nur die von Adam erwähnte hölzerne Brücke, und diese allein kann die Sache nicht wohl entscheiden.
Dazu kommt, dass die Grenzen des Redarier-Landes noch immer streitig sind. Während bisher fast allgemein angenommen wurde, dass der Tollense-See die westliche Grenze der Redarier bildete, dagegen die östliche sich bis gegen die gegenwärtige Ostgrenze des jetzigen Grossherzogthums Mecklenburg-Strelitz erstreckte, hat Hr. Beyer nachzuweisen gesucht, dass gerade das westlich vom Tollense-See gelegene Land Wustrow dem Gau Raduir entspricht, dass dagegen die hier in Betracht gezogene Gegend von Carwitz zum Gau der Ukrer gehörte. Wie mir scheint, wird sich daher die sehr verwickelte Frage nach der Lage des alten Rethra ohne sehr umfassende Localforschungen wohl kaum entscheiden lassen. Sollte sich dann wirklich herausstellen, dass der Tempelplatz westlich vom Tollense-See, also etwa bei Wustrow, wie Hr. Beyer aus vielen Gründen ableitet, zu suchen ist, so wird immer noch die Untersuchung der Brücken bei Carwitz als ein interessantes Problem bestehen bleiben, für dessen Fixirung wir Hr. Oesten sehr dankbar sein müssen.
Der mir von Hrn. Dr. Alfred G. Meyer aus Gross-Tabarz, 13. Juli, zugegangene Bericht lautet folgendermaassen:
I. Die Beweisstellen:
Thietmar Chronic. Lib. VI, 17, ed. Lappenberg in Mon. Germ. V, Script. 3, p. 812.
Est urbs quaedam in pago Riedirierun Riedegost nomine, tricornis ac tres in se continens portas1, quam undique silva ab incolis intacta et venerabilis circumdat magna. Duae eiusdem portae cunctis introeuntibus patent; tercia, quae orientem respicit et minima est, tramitem ad mare iuxta positum et visu nimis horribile2 monstrat3. In eadem est nil nisi fanum de ligno artificiose compositum, quod pro basibus diversarum sustentatur cornibus bestiarum etc. …
M. Adami Gesta Hamburg. Eccl. Pontif. II, 18. ed. Lappenberg in Mon. Germ. Germ. Scr. 7, p. 311.
.. Mox habitant Chizzini et Circipani, quos a Tholosantibus et Retheris separat flumen Panis et civitas Dimine4. Ibi est terminus Hammaburgensis parrochiae. Sunt et alii Sclavaniae populi, qui inter Albiam et Oddaram degunt, sicut Heveldi, qui iuxta Habolam fluvium sunt, et Doxani, Leubuzzi, Willini et Stoderani cum multis aliis. Inter quos medii et potentissimi omnium sunt Retharii, civitas eorum vulgatissima Rethre, sedes ydolatriae. Templum ibi magnum constructum est demonibus, quorum princeps est Redigast. Simulacrum eius auro, lectus ostro paratus. Civitas ipsa novem portas habet, undique lacu profundo inclusa, pons ligneus transitum praebet, per quem tantum sacrificantibus aut responsa petentibus via conceditur. Credo, ea significante causa quod perditas animas eorum, qui ydolis serviunt, novies Styx interfusa cohercet5.
Ad quod templum ferunt a civitate Hammaburg iter esse quatuor dierum.
2. Kritische Besprechung
1. Thietmar von Merseburg (+ Dez. 1018 od. 1019) und Adam von Bremen (+ nach 1075) geben Schilderungen der Rethra, Helmold (+ c. 1177) hat letzteren abgeschrieben und kommt daher nicht in Betracht. Bei den beiden ersteren ist aber auch nicht wahrscheinlich, dass einer von ihnen das Heiligthum der Redarier selbst gesehen habe.
Gründe: Von Bischof Thietmar wissen wir, namentlich aus seinen eigenen Angaben, ziemlich ausführlich, was er selbst an Zügen ins Slavenland mitgemacht hat; sein Vater hatte an den Kämpfen gegen Obotriten und deren südliche Nachbaren unter Kaiser Otto II theilgenommen; – aber von einem Zuge gegen die Redarier ist nicht die Rede, obschon er die Bedeutung ihres Heiligtums kennt.
Die Stelle, wo er den Tempel von Rethra beschreibt – (huius parietes variae deorum dearumque imagines mirifice insculptae, ut cernentibus videtur, exterius ornant, VI, 17) – weist nicht auf Autopsie. Aber gesehen sind diese Götterbilder und der Tempel von anderen.
Der zweite Berichterstatter Adam, dessen Leben wenig bekannt ist, in Magdeburg und dann in Bremen ansässig, hier zum Kapitel gehörig, führt seine zusammenhängende Beschreibung Slavaniens so ein, dass man merkt, er berichtet nicht als Augenzeuge; doch ist er über den Sitz der Völker in Meklenburg genauer orientiert, als über den der südlichen Stämme; Meklenburg lag ihm näher, zugleich war es – von Hamburg aus – Handelsgebiet nach Stettin und Jumne zu.
Aber Augenzeugen haben beiden Bericht erstattet, beide sind unabhängig von einander.
Thietmar’s enge Beziehungen zum Kaiser Heinrich II. und den Grossen des Hofes (er selbst war aus einem angesehenen sächsischen Grafengeschlecht) weisen auf Berichte aus diesen Kreisen. Sein Bericht ist dem Gesammteindruck nach klar, wenn auch schwierig für die Erklärung des einzelnen.
Adam beruft sich mehrfach auf seine Gewährsmänner; so auf König Svend Estrithson von Dänemark für die nordischen Verhältnisse, so auf einen vornehmen Nordalbingier. Nachrichten über die nördlichen Wenden konnten ihm auch die Kaufleute bringen: von Hamburg führte eine Handelsstrasse durch dieses Gebiet, die – wie er II, 19 sagt, – in 7 Tagen nach Jumne bringt. Zu dem Tempel aber – sagt er bei Schilderung desselben, II, 18) – soll eine Reise von 4 Tagen führen.
Nach den Angaben Winters (Die Prämonstratenser, Anhang 14) würde die Reise nach Jumne6 folgende Situation ergeben:
1. Tagereise bis Ratzeburg,
2. “ “ Schwerin
3. “ “ in die Gegend Güstrow-Krokow-Malchow,
4. “ “ Brode am Tollensesee,
5. “ “ Pasewalk,
6. “ “ Stettin.
7. “ “ Jumne-Wollin.
Am 4. Tage kam man also bis Brode, dass im oder am Gebiet der Redarier lag, so dass die Angabe Adams wohl als zutreffend erscheint, mochte das Heiligthum nun im Süden oder Norden des redarischen Landes liegen. Dass deutsche Kaufleute oder Abenteurer sich – etwa verkleidet – auch dem heidnischen Tempel näherten, ist eine naheliegende Vermuthung, um so mehr, da Adam mehrmals dringend vor dem Götzendienst warnt.
Adam’s Schilderung ist wesentlich abweichend von der Thietmars. Die Berichte der Reisenden waren natürlich verschieden, überdies sind die Nachrichten aus verschiedenen Zeiten, Adam hat vielleicht geschrieben, als das Heiligthum zum ersten Male zerstört (1068) und fester wieder aufgebaut war – ? -. Indess ist seine Schilderung nicht recht klar und glaublich: er spricht von einer Brücke und 9 Thoren, von der neunfachen Styx, so dass man an eine Stätte denken müsste mit 9 concentrischen Wasserarmen und an eine Brücke mit 9 Thoren. – Und das ist kaum anzunehmen.
2. Die Lage des Landes der Redarier wird übereinstimmend im Gebiet um Strelitz und Stargard i/M. angenommen.
Die genauen Grenzen sind dagegen strittig. So nimmt Archivrath Beyer das Gebiet westlich vom Tollensesee als zum Lande der Redarier gehörig an und sucht da – bei Wustrow – die Tempelstätte (Mekl. Jahrb. Bd. 32 und 37). Dagegen bestreitet derselbe, dass die Carwitzer Gegend und die Stelle der 3 Inseln zu dem redarischen Lande noch gehört haben. Er nimmt den Lucin als Ostgrenze der Redarier, weist eine Umwallung mit Benutzung von Sümpfen und Seen nach, die den Zanzen in der Mitte etwa hat, mit beiläufig 3 Eingängen, darunter die eiserne Pforte am Mellensee, vermuthet aber in diesem Bezirke am Hilgenwerder das Hauptheiligthum der Ukrer (Mekl. J. Bd. 37).
Beyer begründet seine Annahme von der Ostgrenze so: der Diözese Havelberg war das Land der Redarier als ein nach Norden vorspringender Besitz zuertheilt; das Gebiet östlich vom Lucin liegt aber innerhalb des Sprengels von Brandenburg.
Im Ganzen sind die Grenzen der geistlichen Stifter stets festgehalten; Beyer selbst weist aber für die Meklenburger Gegend Ausnahmen nach; sprechen also andere Gründe dafür, dass die Inseln bei Carwitz das Heiligthum sein könnten, so ist dieser Einwand zu überwinden. Der Umstand, dass alsdann Rethra an der Grenze der Redarier gelegen, ist nach Beyer nicht bedenklich; Wustrow liegt ebenso an der Westgrenze; er behauptet, dass die Slaven es liebten, ihre Heiligthümer so anzulegen und dass sie gegenseitig ihre Tempel respectierten.
3. Gestalt und örtliche Lage Rethras.
Unzweifelhaft war die Bedeutung des Heiligthums – wenigstens zeitweise – sehr gross. Der Gott Radegast, auch Zuarasici genannt, war nach Thietmar und Adam „Primus, princeps deorum“, einer der grossen Staatsgötter, wie Swantewit und Triglaw; wie diese, hat auch er ein heiliges Ross und eine Orakelstätte (mit Loosen) (cf. Thietmar VI, 17) – er ist ihnen wesensgleich, finster, kriegerisch, blutig; deshalb wird es von Beyer, der 2 Hauptgottheiten mit zahlreichen Hypothesen annimmt, den Lichtgott Belbog und den Gott der Finsterniss Czernebog, der letzteren Gottheit zugewiesen.
Eine Vergleichung mit den Hauptheiligthümern des Triglaw und Swantewit ist daher besonders wichtig, also mit Stettin und Arcona. Stattliche Anlagen, wie an diesen Stellen, sind auch für Rethra anzunehmen, um dieselben ein gewaltiger Wald.
Ob die Carwitzer Inseln für solche Anlagen gross genug waren?
Thietmar sagt von dem Heiligthum: „est urbs quaedam in pago Riedirierun“, Adam nennt es civitas eorum (der Retharii) vulgatissima Rethre. War es nun eine Stadt mit einem Heiligthum, oder eine Burg mit einem Heiligthum, oder nur ein Heiligthum?
Dass der Gebrauch von urbs und civitas im Sinne von Stadt resp. Burg im Mittelalter sehr geläufig war, beweisen viele Beispiele. So bei Thietmar, der I, 4 einen Theil von Merseburg als Altstadt so bezeichnet: in predicta urbe, quam civitatem antiquam nominamus. – So heisst bei Ebbo und Herbord, den Biographen Ottos von Bamberg, Stettin bald civitas, bald urbs.
Für civitas im Sinne von Staat oder Gau habe ich zwingende Belege noch nicht gefunden, obschon dieser Gebrauch nahe liegt7. Bei Herbord vita Ottonis II, 5 heisst Stettin „civitas stagno et aquis undique cincta“, und Beyer meint (Meklenb. J. 37, 135), das sei eine Bezeichnung für den Bezirk um Stettin. Nothwendig erscheint das nicht, namentlich wenn man daneben den Satz des Ebbo (III, 1) ansieht: „Stettin vero amplissima civitas et maior Julin tres montes ambitu suo conclusos habebat.“
Urbs wird aber wohl nie anders als „Stadt“, „Burg“ zu deuten sein. Es ist also nach dem Ausdruck Thietmars nothwendig und nach der Bezeichnung Adams ganz naheliegend, Rethra als eine Stadt, – oder bei den Verhältnissen des X. und XI. Jahrhunderts als eine Burg (Tempelburg) anzusehen. Die Möglichkeit, an eine städtische Anlage zu denken, ist an sich nicht ausgeschlossen:
Stettin war eine solche, Arcona hingegen nicht; doch ist sie nicht gross, da Stettin wohl nur als wichtiger Handelspunkt zur Stadt sich erweiterte, während Arcona wie Rethra mit dem Handel unmittelbar nichts zu thun hatten.
Was die einzelnen Angaben über die Oertlichkeit anbetrifft, so nennt Thietmar die Stätte „von Wald umgeben“, am See gelegen (mare als „See“ ist unbedenklich, cf. Du Cange, Glossarium und Wigger in Meklenb. Jahrb. 28, S. 37 Anm.) Adam nennt die ganze Anlage undique lacu profundo inclusa; das würde auf eine Insel hinweisen, aber die weitere Darstellung mit der novies Styx ist so wenig klar, dass ein sicherer Schluss sich nicht ziehen lässt. Der Vergilische Vers hat ihn eben geleitet, nicht die örtliche Situation.
Thietmar nennt die urbs „tricornis“. Dies Wort kommt im klassischen Latein (nach Freund, Wörterbuch) nur bei Plinius (8, 21, 30) und einem spätern Autor vor, und zwar in Verbindung mit „boves“, Ochsen, die 3 Hörner haben. Dreieckförmig, dreiseitig heisst triangulus, so z.B. Siciliae species triang. bei Plin. 3, 8, 14. – Ueber tricornis im Mittelalter habe ich nichts gefunden; Du Cange hat das Wort nicht.
In Verbindung mit den „tres portas“ bei Thietmar ist also etwa an eine Räumlichkeit zu denken, die 3 hervorspringende Theile hatte, an denen auch die 3 Thore lagen, wenn man nicht annehmen will, dass den Thietmar, der Rethra nicht gesehen, die 3 Thore zu dem Ausdruck „tricornis“ geführt haben.
Die Conjectur partes für portas und portae, die der Rath Brückner vorschlug und die sehr angenehm wäre, ist nicht zulässig. Es giebt nur 2 codices des Thietmar, einen in Dresden und einen in Brüssel. Der in Brüssel hat eine Anzahl freier Zusätze, der in Dresden ist im wesentlichen Autograph des Thietmar. Der Oberbibliothekar Hofrath Förstemann zu Dresden hat auf Anfrage mir freundlichst mitgetheilt, dass, wie er sich selbst überzeugt, ganz zweifellos portas und portae zu lesen sei.
Adam spricht von 9 Thoren der civitas, von einem tiefen, das Ganze einschliessenden See, und der Vergleich mit Styx zeigt, dass die eine Brücke über 9 Seearme führte. Deshalb kann er übrigens auch nicht gut civitas = pagus gebraucht haben. Beyer fasst die Situation nach beiden Autoren so auf: Es liegt eine Tempelburg (scil. Wustrow) in dem Gau Riedirierun (sonst auch Raduir genannt). Dieser Gau ist wieder ein Theil des Redarierlandes und zwar der im Westen gelegene Tempelgau, im wesentlichen von Urwald erfüllt. 8 Thore führten in diesen Gau, dessen Umwallung er mit Anlehnung an alte Bodenerhebungen, Seen, Bruchländer nachzuweisen sucht; das neunte war dasjenige, das auf den Werder, die jetzige Halbinsel des Tollensesees bei Wustrow führte (Meklenb. Jahrb. 37; dort auch Karte).
L. Giesebrecht endlich unterscheidet die neunthorige Stadt Rethra und das dreithorige Heiligthum Radigast, da Thietmar diesen letzteren Namen, nicht den von „Rethra“ a. a. Orte gebraucht. Er steht, wie Beyer (Meklenb. Jahrb. 32) hervorhebt, obwohl „eine der bedeutendsten Autoritäten“, allein da mit dieser Ansicht. Im Sinne Giesebrecht’s erscheint die Annahme auch nicht haltbar, beide Autoren sprächen von dem einen grossen Heiligthum der Wilzen. Wohl aber könnte man bei dem Widerspruch zwischen Thietmar und Adam, die beide für gut unterrichtete Autoren gelten dürfen, in Bezug auf die Lage (an dem See: auf einer Insel; 3 Thore, von denen 2 allen zugänglich sind: 9 Thore und 1 Brücke, die nur für religiöse Zwecke erlaubt ist), an 2 verschiedene Lokalitäten denken, so dass Rethra zu Thietmars Zeit an einem See gelegen war, nach der Zerstörung von 1068 aber auf einer Insel errichtet wurde, zu der ein besonders befestigter Eingang führte. Eine andere Möglichkeit ist noch die: Thietmar beschreibt die Burg (mit 2 Thoren) und das ostwärts an dem See gelegene Heiligthum; Adam, der Stadt resp. Burg und Heiligthum ausdrücklich unterscheidet, irrt sich, wenn er behauptet: civitas ipsa novem portas habet, besonders da die eine Holzbrücke nur für religiöse Zwecke zugänglich ist, er beschreibt vielmehr nur das Heiligthum nach seiner festen Lage.
So bleibt als einigermassen sicher nur soviel: Das räumlich nicht unbedeutende Heiligthum bestand vermuthlich aus Burg und Tempel, war von Wald umgeben, und hatte einen See in unmittelbarer Umgebung.
4. Die geschichtliche Ueberlieferung über Rethra ist spärlich und zerstreut.
Ueber
a) Missionare, die bis hierher kamen und getödtet wurden, cf. Adam III, 18 in Scholion 71, dazu Wigger, Meklenb. Jahrb. 28, S. 6 u. ö.
b) ca. 1068 erste Zerstörung Rethras. Der Bischof Burchardus besteigt das Ross, das man „pro Deo in Rheda“8 verehrte, und reitet auf demselben heim. Wigger meint, dass um diese Zeit ein Sinken des Radigastcultus und zugleich ein Steigen der Verehrung des Swantevit von Arcona merkbar werde; in dieselbe Zeit fällt die Herrschaft Krukos von Rügen über das heutige Meklenburg.
c) ca. 1071 Ermordung des Bischofs Johannes, im Zusammenhang mit der Verfolgung des Christenthums nach dem Tode Gottschalks. Das Haupt des Bischofs wurde in Rethra geopfert. (Adam, Helmold.)
d) vermuthlich 1127 zweite Zerstörung unter Kaiser Lothar, cf. Ebbonis vita Ottonis.
Dazu: Winter, Die Prämonstratenser, Excurs 4, S. 297.
e) ca. 1150 dritte Zerstörung cf. Helmold I, 71. Rethra ist da nicht genannt; aber „der sehr berühmte Tempel“ ist wohl sicher dieses Heiligthum.
Diese Notizen genügen, um eine reiche Culturschicht auf der Stelle, wo das Heiligthum zu suchen ist, voraussetzen zu lassen.
5. Sowie die Frage nach dem Aussehen und der Beschaffenheit Rethras in vielen Beziehungen noch offen bleibt, so auch die, ob die bei Feldberg vermuthete Stelle die richtige sein könne. Sehr wahrscheinlich erscheint eine bejahende Antwort freilich nicht.
a) Die geographische Lage wäre annehmbar, eine Entfernung von 4 Tagereisen bis Hamburg ist auch von Carwitz aus zuzugestehen.
b) Zweifelhaft erscheint die Lage im Lande der Redarier, weil das Land östlich vom Lucin zur Diöcese Brandenburg gehörte, doch möglicher Weise in Folge späterer Veränderungen.
c) Die urbs Rethra war wohl eine Burg mit Heiligthum. Ob dafür – besonders für ein grosses Nationalheiligthum – die Fläche der 3 Inseln gross genug war, ist mindestens zweifelhaft; der Wald, in dem man sich gewöhnlich den Tempel denkt, wäre ziemlich entfernt gewesen. Die Lage am See wäre zutreffend.
d) Bei der Bedeutung und den mehrfachen Zerstörungen der Rethra sind entsprechende Culturreste zu erwarten. Aus dem bisherigen Befund lässt sich aber noch kein Schluss zu Gunsten der 3 inseln ziehen.
e) Die Pfähle im Wasser des Sees endlich, die für eine dreithorige urbs sprechen könnten, lassen sich auch anders deuten. Beyer denkt an Pfahlbauten. Eher so: wenn man zunächst mit Beyer, ohne ihm in seinen weiteren Consequenzen zu folgen, zugiebt, dass der östlich vom Lucin gelegene Landstrich ein wohlumschlossenes, einst befestigtes Gebiet mit entsprechenden Eingangspforten gewesen ist, so könnte einer der Eingänge sich hier befunden haben. –
Hr. Oesten hat die Güte gehabt, folgende Uebersicht der Einzelheiten unserer Streifereien in der Umgebung von Feldberg zu übergeben, welche vielleicht für künftige Reisende von Interesse sein wird:
Ausflug nach Feldberg
(Vergl. Karte der Umgegend von Feldberg in den „Verhandlungen“ 1880. S. 309).
Am 11. Juni:
Fahrt zu Kahn auf dem Haussee vom Amtsbezirk (Hôtel Plümecke) nach den Reiherbergen. Fussweg von hier nach dem Schlossberge. Burgwall. Besichtigung der Umwallung, Aufgrabung. Burgwallscherben. Kahnfahrt auf dem breiten Lucin nach der Lichtenberger Ziegelei. Aufsuchung und Aufgrabung von Hügelgräbern. Rückfahrt zu Kahn resp. zu Wagen.
Fahrt zu Kahn auf dem Haussee vom Amtsbezirk (Hôtel Plümecke) nach den Reiherbergen. Fussweg von hier nach dem Schlossberge. Burgwall. Besichtigung der Umwallung, Aufgrabung. Burgwallscherben. Kahnfahrt auf dem breiten Lucin nach der Lichtenberger Ziegelei. Aufsuchung und Aufgrabung von Hügelgräbern. Rückfahrt zu Kahn resp. zu Wagen.
Am 12. Juni.
Kahnfahrt vom Amtsbezirk auf dem Haussee und dem schmalen Lucin nach dem Hullerbusch. Fussweg durch den Hullerbusch über den sog. Hunnenwall oder Hünenwall (Gletschermoräne) nach dem Hünenkirchhof, einer kreisförmigen Umwallung auf dem hohen Ufer des Zansen. Kahnfahrt auf dem Zansen und Carwitzer See nach den Inseln. Pfähle der alten Brücke (Rethra?). Besichtigung zweier Inseln und Nachgrabung; wendische Scherben und Knochenreste. Landung am Warteberg und Besteigung desselben. Rückweg über den Hullerbusch-Bauerhof und den schmalen Lucin nach Feldberg. Mittagessen und Rückfahrt. –
Hr. Oesten nimmt demnächst das Wort und setzt seine Ansicht in folgender Weise auseinander:
Den Ausgangspunkt für die Vermuthung, dass wir in den Inseln des Carwitzer Sees den Mittelpunkt des alten Rethra vor uns haben, bilden die alte Brücke und die eigenthümliche („dreihörnige“) Gestaltung der durch die Brücken verbunden gewesenen Inselgruppe. Die Brücke ist ein bedeutendes Bauwerk gewesen. Die im letzten Menschenalter zahlreich herausgenommenen Pfähle sind von Mannesstärke aus Eichen-Rundholz und scharf vierseitig zugespitzt gewesen; sie haben im weichen Grunde 14 Fuss, im Kalkgrunde 6 Fuss tief, im Boden gesteckt, bei einer Wassertiefe bis zu 20 Fuss.
Der Kahnbauer Benzien in Carwitz, welcher eine grosse Zahl der Brückenpfähle herausgenommen, hat davon eine Scheune auf seinem Grundstücke gebaut. Bei demselben befindet sich auch die Spitze eines Pfahls noch erhalten, welche die regelrechte Bearbeitung derselben erkennen lässt.
Die Brücke kann nicht in historischer Zeit entstanden sein. Die Karte von Tilemann Stella von 1575 (S. 37. Band der mecklenburgischen Jahrbücher) enthält keine Andeutung derselben oder einer nach der Stelle führenden Strasse. Nach dieser Zeit aber würde ein solches Bauwerk nicht haben entstehen und wieder verschwinden können, ohne dass wir die ausführlichsten Nachrichten über dasselbe besässen; selbst wenn es im dreissigjährigen Kriege und zu rein kriegerischen Zwecken erbaut sein sollte, würden geschichtliche Urkunden darüber berichten.
Die Zeit vor dem 16. Jahrhundert bis zum 13. Jahrhundert hinab ist die der allmählichen deutschen Besiedelung in diesem verwüsteten Wendenlande. Fürstenau wird urkundlich zuerst 1326 genannt, Wittenhagen 1332, Feldberg 1420. Bis ins 16. Jahrhundert sind die Grenzen zwischen Brandenburg und Meklenburg hier unklar und in Folge von Privatbesitzverhältnissen mehrmals wechselnd. Erst im 16. Jahrhundert wird eine Grenzfeststellung zwischen Brandenburg und Meklenburg vorgenommen. Dieselbe stösst aber aus Ursache eines besonderen Umstandes auf Schwierigkeiten, in Folge dessen mehrmals herzogliche Commissionen an Ort und Stelle gesendet wurden, die Grenze zu begehen, zu zeichnen und zu beschreiben, und die Anlieger protocollarisch zu vernehmen. Die Berichte und Protocolle sind vorhanden. Es handelt sich um einen alten, sehr markirten Graben und Wall, der von den Meklenburgern als Landesgrenze angesprochen, von den Brandenburgern aber als solche nicht anerkannt wird. Im 37. Jahrgang der meklenburgischen Jahrbücher sind von Hrn. Archivrath Beyer in einem Aufsatze über das „Heiligthum Conow“, wie er das vorliegende Gebiet nennt, Auszüge aus den Grenz-Protocollen von 1564, 1578 und 1582 wiedergegeben, welche den Graben als meistens „geduppelt“, 2 Ruthen breit und 2 Mann tief, mit „Wahl“ beschrieben. Dieser Graben umschliesst nebst den kleinen Seen und Brüchen, durch welche er geführt ist, auf der Ostseite das, durch die Seen fast von 3 Seiten eingeschlossene Terrain (s. Karte Jahrg. 1880. S. 309) und lässt in dasselbe 9 Eingänge offen; dieselben sind in den alten Beschreibungen als „Pässe“, „Fordt“, „Porte“ bezeichnet. Einer derselben ist die „Iser Purt“ zwischen dem Carwitzer See und dem Mellen, noch jetzt so genannt. Als 10. Eingang in dieses Gebiet ist erst 1848 der Erddamm über den Schmalen Lucin zwischen Feldberg und Wittenhagen hinzugekommen. Diese alte Grenzwehr scheint die Rethra-Hypothese nicht unwesentlich zu unterstützen.
Wir haben ohne Zweifel eine rings von tiefem Wasser, bezw. Wallgraben umgebene Landschaft mit 9 Eingängen vor uns. Der Flächeninhalt derselben ist etwa 2/3 Q.-Meile = 3750 Hectaren oder etwas mehr als die Hälfte der Weichbildfläche von Berlin. Innerhalb dieses Gebiets liegt die durch die hölzerne Brücke verbundene dreizipflige Inselgruppe im Carwitzer See, von der 2 Inseln durch die Brücke zugänglich sind, während der Eingang zur dritten, auf einer jetzt unter Wasser befindlichen Dammschüttung nach Osten gerichtet ist.
Meine Ansicht geht nun dahin, dass diese von Wasser und Graben umschlossene Landschaft das ist, was Adam von Bremen als die mit 9 Thoren versehene Civitas Rethre und Thietmar als den pagus Riedirierun bezeichnet, während die urbs quaedam, dreihörnig mit 3 Thoren etc., bei dem letzteren identisch mit dem auf einer hölzernen Brücke zugänglichen templum des Adam sein dürfte.
Dass überhaupt eine ausgedehnte slavische Ansiedlung hier vorhanden gewesen, wird durch den Umstand ausser Zweifel gesetzt sein, dass man slavische Scherben nicht nur auf der Drei-Inselgruppe, sondern auch auf dem Conower Feld, dem Bohnen-Haus-Werder, in dem mit Hanow bezeichneten District überall, stellenweise reichlich und bis in 3 bis 4 Fuss Tiefe findet.
Fundstücke, welche auf ein wendisches Heiligthum hinweisen, sind indessen bis jetzt nicht ermittelt worden, doch beginnen ja die Nachforschungen erst und sind zunächst nur mit sehr geringen Kräften aufgenommen worden. Erwähnt mag werden, dass am Ufer der kleinen Insel bei 1 (vergl. die Karte auf S. 269) ein nicht mehr vorhandenes, angeblich 2 Thaler-Stück grosses goldenes Schild mit einer einem Vogel Greif ähnlichen Figur aufgefunden worden ist. Ferner ist bei 2 eine Anzahl angeblich zinnerner Schüsseln zu Tage gefördert worden, von denen einige nach Schwerin gesandt sein sollen. Bei 3 ist von Benzien eine bronzene Gürtelkette aus dem See herausgeholt; von derselben sind Theile, wenn auch beschädigt (B. hatte mit den Schilden und Charniren einen Wandschrank beschlagen), in Feldberg vorhanden, dieselbe stammt anscheinend aus dem 11. oder 12. Jahrhundert.
Bei 4 ist durch Koch in Carwitz aus dem See ein eisernes Schwert gefördert worden, dasselbe gehört seiner Form nach jedoch dem 16. Jahrhundert an. In Hanow in einer Wiese sind angeblich kupferne Gefässe, in einander steckend, gesehen worden, jedoch im Sumpf wieder versunken, bevor man ihrer habhaft geworden ist etc.
Bei einigen Versuchen, mit einem Grundnetz auf dem Boden des Sees zu fischen, sind von mir aus etwa 5 m Wassertiefe mehrere Stücke Thierknochen und wendische Scherben zu Tage gefördert worden.
Man wird überhaupt entscheidende Funde am ehesten auf dem Seegrunde antreffen, nicht nur weil hier sich irgend welche Gegenstände besser conservirt haben, als an der Luft, sondern auch weil nachweislich der Wasserstand früher ein viel niedrigerer gewesen ist, als er sich jetzt vorfindet. Letzteres wird schlagend bewiesen durch das Vorkommen zahlreicher Baumstümpfe von Eichen in Ufernähe, so bei 5 der Karte und auf einer grösseren Untiefe im See unter einer Wassertiefe von 5 bis 6 Fuss. Das Anwachsen des Wasserstandes hat urkundlich während 17 Jahren im Anfange des 16. Jahrhunderts stattgefunden, weil der unterirdische Abfluss des Carwitzer resp. Dreetz Sees nach dem 30 Fuss tiefer liegenden Krüselin sich verstopft habe. Dieser höhere Wasserstand bedeckt höchst wahrscheinlich einen nicht unerheblichen Theil der wendischen bewohnten Landfläche. –
Hr. Virchow legt eine sehr lebendig geschriebene Beschreibung der Excursion vor, welche einer der fremden Gäste in der von Hrn. Lammers in Bremen herausgegebenen Wochenschrift „Nordwest“ (10. Juli 1881, Nr. 28) veröffentlicht hat. –
Virchow, Rudolf; Meyer, Alfred G.; Oesten, Gustav: (18) Besprechung über die archäologische Excursion nach Feldberg (Mecklenburg-Strelitz), Sitzung am 16. Juli 1881, in: Zeitschrift für Ethnologie, 13. Jahrgang, 1881 (S. 267-278)
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Abbildungen fehlen aufgrund mangelnder Qualität und werden später eingefügt.
1 Zusatz des Brüsseler Cod.: „unaquaeque per singula cornua.“
2 Etwa: „weist auf einen Pfad am Rande des Sees hin und zeigt einen schrecklichen Anblick (nämlich schrecklich für einen Christen, der den heidnischen Tempel sehen muss).
3 Zusatz des Brüsseler Cod.: „que nulli facile patet.
4 Dazu ein Scholion (solche Scholien in grösserer Zahl, doch nicht alle in allen Handschriften, meist alt, zum Theil wohl Zusätze Adams selbst, der urkundlich als magister scolarum vorkommt): Chizzini et Circipani cis Panim fluvium habitant, Tholosantes et Retharii trans Panis fluvium; hos quatuor populos a fortitudine Wilzos appellant vel Leuticos. – Gemeint ist der Norden und Süden vom Oberlauf der Peene.
5 Virgil Aen. VI, 439.
6 „Eine Tagereise war wirklich ein objektives Längenmaass. Man musste seine Tagereisen nach den Stationen einrichten, die man auf der Strasse hatte und an denen man für die Nacht Obdach fand“ (Winter a. a. O.).
7 Beyer in Mekl. J. 37, S. 42, führt es im Sinn von pagus an. Verhandl. der Berl. Anthropol. Gesellschaft 1881.
8 Annal. Aug. zu 1068. Mon. Germ. V, p. 128.