Ludwig Brückner: Die Lage von Rethra auf der Fischerinsel in der Tollense. (PDF)
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(11) Hr. Brückner übersendet unter dem 22. September aus Neu-Brandenburg folgenden Bericht über
die Lage von Rethra auf der Fischerinsel in der Tollense.
In den Verhandlungen der Berliner anthropologischen Gesellschaft sind wiederholt Untersuchungen über die Lage von Rethra veröffentlicht worden; es haben aber alle diese Untersuchungen bisher zu keinem sicheren Resultate geführt.
Seit der Excursion, die der Neubrandenburger Alterthums-Verein am 4. Juni d.J. nach der Fischerinsel in der Tollense und nach dem, dieser Insel auf dem Festlande gegenüber liegenden Orte Wustrow unternommen hat, ist es mir völlig zweifellos geworden, dass der Tempel von Rethra auf gedachter Insel gestanden hat, und dass Rethra einzig und allein nur der Tempel auf der Fischerinsel in der Tollense gewesen ist, kein grösserer allgemein bewohnter Ort. Die Ergebnisse unserer Excursion und die genaue Uebereinstimmung der gedachten Oertlichkeit mit den Berichten der alten Chronisten sprechen entschieden für die Richtigkeit dieser Auffassung.
Dass der Tempel von Rethra auf der Fischerinsel in der Tollense gestanden habe, ist bereits früher von Beyer[1] behauptet worden, weil „die Insel der Tempelburg Thietmar’s und Adam’s der genau geschilderten Lage nach vollkommen“ entspreche. – Beyer nahm nun aber an, dass eine zum Tempel von Rethra unmittelbar zugehörende civitas Rethra auf dem Festlande bei Wustrow gelegen habe. Es soll diese civitas ein ganzer Landstrich, das ganze Land Wustrow, das spätere Land Penzlin gewesen sein. Im Umkreise, umher an den Grenzen dieses Landstriches, sollen dann die neun Thore zu finden sein, die nach Adam in Rethra hineinführten.
So richtig nun auch, wie sich herausstellen wird, Beyer’s Ansicht ist, dass auf der kleinen Insel der Tempel von Rethra stand, ebensowenig zulässig ist aus mehreren Gründen seine Auffassung der civitas Rethra.
Zunächst gehört der ganze Landstrich, den Beyer für seine civitas in Anspruch nimmt, nicht zum Gau der Redarier. Im Gau der Redarier soll aber Rethra gelegen haben. – Wo dieser Gau zu suchen sei, haben Boll[2], Lisch[3], Wigger[4] u.A., namentlich aus der Stiftungsurkunde des Klosters Broda, nachgewiesen. Nach ihren Untersuchungen lag dieser Gau im nordwestlichen Mecklenburg-Strelitz, im Lande Stargard. Dass im Lande Stargard Rethra lag, scheint auch noch im 16. Jahrhundert allgemein bekannt gewesen zu sein, und wird u.a. von Albert Krantz[5], Michael Frank[6] und Peter Lindenbergius[7] angegeben. Nun gehört aber nach obgedachten Untersuchungen das Land Wustrow nicht mehr zum Gau der Redarier, sondern zum Gau der Tolenzer. Hier kann also eine civitas Rethra nicht gesucht werden. Dahingegen gehörte die Fischerinsel in der Tollense zweifellos zum Gau der Redarier, wie sie denn noch heute zum Lande Stargard gehört, während Wustrow in Mecklenburg-Schwerin belegen ist.
Zweitens widersprechen der Auffassung, dass die civitas Rethra ein Landstrich gewesen sei, direct die Worte Adam’s: civitas ipsa novem portas habet, undique lacu profundo inclusa, pons ligneus transitum praebet. Die Stadt (civitas) hatte neun Thore, war überall von einem tiefen See umschlossen und es führte zu ihr eine Brücke hinüber. Demnach kann die civitas Rethra nicht auf dem Festlande gesucht werden. Rethra hatte eine rein insulare Lage.
Drittens widerspricht der Ansicht Beyer’s über die civitas Rethra dasjenige, was die alten Chronisten verstehen, wenn sie von urbs, civitas und castrum im Wendenlande sprechen. Ueber die Bedeutung dieser Worte sind von berufener Seite bereits mehrfach Untersuchungen angestellt worden. – So z.B. bemerkt Boll in seiner Geschichte Meklenburgs[8]: „Eigentliche Städte besassen die Slaven nicht. Alle ihre Hauptorte, welche von den Chronisten freilich sehr häufig gewohnheitshalber Städte (urbes und civitates) genannt wurden, waren Plätze von einigen 1000 Schritten im Umfange, welche auf Inseln in Seen, Sümpfen und Wiesen lagen.“ – Ganz dem entsprechend bemerkt Wigger in seinen Annalen[9], dass er civitates und urbes immer durch Burgen übersetzt habe. Auch Lisch[10] ist bei seinen Untersuchungen zu dem Resultate gelangt, dass die Ausdrücke urbs, civitas und castrum bei den Chronisten völlig gleichbedeutend sind. Er führt u.a. ein schlagendes Beispiel aus Helmold an. Der alte Burgwall Mikilenburg, von dem das ganze Land den Namen erhalten hat, ist einer der grössten wendischen Plätze im Lande, und doch ist derselbe nur 220 Schritte lang und 150 Schritte breit. Helmold gedenkt desselben (Libr. II cap. 2) unter der Bezeichnung civitas, und gleich darauf nennt er ihn castrum[11], etwas später (II, 14) bezeichnet er ihn als urbs[12].
Das Gesagte wird genügen, um zu beweisen, dass die Bedeutung, die Beyer und nach ihm Oesten[13] dem Worte civitas untergelegt haben, gesucht und zu künstlich ist und mit den wirklichen Verhältnissen, d.h. mit dem, was die Chronisten unter urbs und civitas verstehen, nicht übereinstimmt.
Für Untersuchungen über die Lage von Rethra ist es aber von Wichtigkeit, dass die gedachten Ausdrücke von den Chronisten völlig gleichwerthig gebraucht werden und dass die wendischen Plätze dem Umfange nach nur verhältnismässig kleine Orte waren.
Die Fischerinsel in der Tollense stimmt in Bezug auf Grösse vollkommen mit dem überein, was die Chronisten urbs und civitas genannt haben.
Beyer ist zu seiner Auffassung des Wortes civitas offenbar dadurch gekommen, dass er, um die neun Thore Adam’s anbringen zu können, eine grosse civitas haben musste.
Wie verhält es sich denn nun aber mit den neun Thoren, die Rethra nach Adam gehabt haben soll? – Ich glaube, dass die neun Thore Adam’s (so zu sagen) eine poetische Uebertreibung der drei Thore Thietmars sind.
Wir wissen, dass nach Adam’s Angabe Rethra auf einer Insel lag, nach welcher eine Brücke hinüberführte, und zwar, was wohl zu bemerken ist, nur eine Brücke, nicht neun. „Pons ligneus transitum praebet.“ Dass Adam’s Angaben, 9 Thore und eine Brücke, nicht recht mit einander vereinbar erscheinen, ist klar. Wenigstens kann die civitas Rethra, wie sie ihrer insularen Lage nach von Adam beschrieben wird, nicht neun Thore im Umkreise gehabt haben. Höchstens könnten die neun Thore auf der Brücke hintereinander gelegen haben. Es hat aber doch sehr wenig Wahrscheinlichkeit für sich, dass auf der Brücke eine neunfache Thoranlage hintereinander vorhanden war.
Nun muss man bedenken, dass Adam es liebt, seine klassische Belesenheit zu zeigen. Sehr häufig citirt er in seinen Berichten Stellen aus alten Schriftstellern. Bei dem Brückenübergang über den See nach dem heidnischen Tempel Rethra kommt ihm eine Stelle aus Virgil in den Sinn, und im Anschluss an diese Stelle meint er, dieser Uebergang solle bedeuten, dass die verlorenen Seelen derer, welche den Götzen dienen,
novies Styx interfusa cohercet[14]
der neunfach fließende Styx umschliesst.
Diese Bedeutung hat der Uebergang über die Brücke bei der slavisch-heidnischen Bevölkerung sicherlich nicht gehabt, und insofern hat das Citat hier eigentlich gar keinen Sinn; für Adam scheint aber der neunfach fliessende Styx zu den neun Thoren die Veranlassung gegeben zu haben.
Mir will es zweifellos erscheinen, dass man das Richtige trifft, wenn man annimmt, dass die neun Thore, die freilich von allen Späteren Adam nachgeschrieben wurden, – bisweilen werden es auch sieben[15], – in das Reich der Fabel gehören, da sie mit den eigenen Angaben Adam’s in Widerspruch stehen. Da kein einziger von den Chronisten, welche uns Nachrichten über die Lage von Rethra hinterlassen haben, jemals selbst an Ort und Stelle gewesen ist, alle nur nach Hörensagen berichten, so ist es nicht zu verwundern, wenn ihre Aufzeichnungen ungenaue Angaben enthalten. So liegt z.B. bei Thietmar offenbar eine Verwechselung vor mit dem Hauptgötzen, der zu Rethra verehrt wurde, wenn er den Ort, vor dessen nach Morgen schauendem Thore der Tempel stand, Ridegost nennt. Dies ist leicht ersichtlich und die Glaubwürdigkeit seines Berichtes wird dadurch im Allgemeinen nicht abgeschwächt. Wenn aber andererseits in sich directe Widersprüche in Adam’s Angaben enthalten sind, so können dieselben unmöglich auf irgend welche Glaubwürdigkeit grosse Ansprüche erheben.
Der Ansicht Beyer’s, dass die civitas Rethra auf dem Festlande bei Wustrow zu suchen sei, konnten wir nicht beistimmen.
Nun wurde im Jahre 1886, als man in der Wiese bei Wustrow einen Canal von der Ziegelei nach der Tollense hin anlegte, eine alte Brücke entdeckt, die vor Zeiten von dem Festlande nach der Fischerinsel hinübergeführt hat. Durch diese Entdeckung trat aufs Neue wieder eine Uebereinstimmung der örtlichen Verhältnisse bei Wustrow und der Fischerinsel mit den Angaben der alten Chronisten hervor. Eine Brücke führte nach Adam’s Angaben nach Rethra hinüber.
Die Brücke wurde noch im Jahre der Auffindung, am 13. November, in Gegenwart mehrerer Herren untersucht und ihre Lage und Richtung in der Wiese festgestellt[16]. Der Verlauf der Brücke konnte ihrer ganzen Länge nach durch die Wiese in der Richtung auf die Insel zu verfolgt werden, wie es der Situationsplan (Fig. 2) angiebt. Ein Blick auf denselben wird auch sofort klar machen, dass die Brücke nur nach der Insel hinübergeführt haben kann. Hätte die Brücke den Uebergang an die Westseite der Tollense über den „alten Bach“ und den „alten Graben“ vermitteln sollen, so müsste man derselben in der Wiese eine ganz andere Richtung gegeben haben.
Fig. 2[17]
Die Brücke liegt jetzt 83 cm unter der Oberfläche der Wiese und ist fast noch vollständig erhalten. Man sieht bei der Aufgrabung (wie es die Zeichnung angiebt) querüber Planke an Planke liegen, und zugleich seitliche Längsplanken, durch welche die Querplanken in ihrer Lage befestigt sind. Die Brücke hat eine Breite von 2,25-2,75 m und muss nach Ausmessungen auf der Generalstabskarte bis zur Insel hin etwa eine Länge von 450 m gehabt haben. Sie ist für die Zeit ihrer Erbauung als eine ausserordentlich grossartige Anlage zu betrachten.
Dass die Brücke jetzt 83 cm unter der Wiesenoberfläche liegt, ist eine Folge der Aufstauung des Tollensespiegels durch Anlage der Mühlen am Ausflusse der Tollense bei Neubrandenburg.
In Folge des vor Zeiten niedrigeren Niveaus der Tollense muss die Fischerinsel, die jetzt, namentlich bei hohem Wasserstande, grösstentheils sehr sumpfig ist, früher fester und bewohnbarer gewesen sein.
Es leidet auch keinen Zweifel, dass das castrum Wustrow, welches in der Stiftungsurkunde des Klosters Broda genannt wird, hier auf der Insel gestanden hat. In den Zeugenverhören – vom Jahre 1602 und 1603 – in dem Prozesse des Raths zu Neubrandenburg gegen die Landesherrschaft wird der „Burg“ auf dem Werder in der Tollense gedacht[18]. Nannte man zu Anfang des 17. Jahrhunderts – und zweifelsohne noch in Folge von Tradition – das auf der Insel stehende Gebäude eine Burg, so kann hier nur an Burg Wustrow gedacht werden.
Vielleicht stand aber – der Zeit nach – vor dem castrum Wustrow hier auf der Insel der Tempel von Rethra, wie ja z.B. auch das Schloss zu Plön auf dem Grunde eines alten heidnischen Tempels erbaut ist.
Um diese Frage einer Entscheidung näher zu bringen, wurde die Excursion von dem Neubrandenburger Verein unternommen.
Die kleine Fischerinsel, welche zunächst untersucht wurde, liegt am Südende der Tollense, Wustrow gegenüber, und umschliesst ein Areal von rund 6500 qm; sie ist schmal und lang gestreckt, etwa 30-36 Schritte breit und 150-180 Schritte lang und hat ihre grösste Ausdehnung in der Richtung von Süden nach Norden.
Nicht ganz in der Mitte der Insel, mehr nach dem nördlichen Ende zu, steht das jetzige – nach einer Inschrift über der Haustür 1729 erbaute – Fischerhäuschen. Dasselbe liegt jetzt auf ganz festem, aber künstlich erhöhtem Boden. Wie der Fischereipächter, Hr. Meltz, angab, sind allein bei seinen Lebzeiten mehrere hundert Kahnladungen Erde nach der Insel übergeführt worden.
Das Terrain, auf welchem das Haus steht, und die nächste Umgebung desselben ist nach den Ergebnissen unserer Untersuchung von jeher die allein bebaute Stelle auf der Insel gewesen. Nur hier sind Spuren alter Bauten nachzuweisen gewesen.
In dem nördlich beim Hause belegenen Wiesenterrain machte Hr. Meltz die Theilnehmer der Excursion auf eine etwas festere Stelle aufmerksam. – An dieser Stelle wurden nun die ersten Grabungen vorgenommen. Es wurde hier eine über 2 m lange Grube angelegt und stiess man in derselben, etwa in 40 cm Tiefe, auf ein Fundament von Feldsteinen. Die Steine lagen in der ganzen Ausdehnung der Grube in einer geraden Linie, Stein bei Stein, neben einander. In der westlichen Ecke der Grube schien das Fundament im rechten Winkel abzuschwenken. Die Grabung wurde aber hier nicht weiter fortgesetzt, weil die Anlage verhältnissmässig neu erschien. Die oberen Erdschichten in der Grube waren etwas sandhaltig, tiefer war alles torf- oder moderartig. Seitwärts von der Fundamentirung wurde die Grube bis zu 70 cm Tiefem, bis ans Grundwasser, hinuntergebracht. – Gefunden wurden in der Grube:
ein eisernes Schlossblech (von einer Thür?) mit Schlüsselloch,
mehrere roth gebrannte und theilweise glasirte Topfscherben aus neuerer Zeit, zwei Fragmente von Netzsenkern aus dem bekannten blaugrauen festen Thonfabrikat des Mittelalters,
ein Wetzstein,
Knochen vom Schwein, Schaf und Rind.
Die ältesten Reste, die hier gefunden wurden, stammen also nachweislich aus dem Mittelalter.
Es wurde nun eine zweite Grube östlich von dem Fischerhäuschen und unmittelbar neben demselben angelegt. Die Grube wurde ebenfalls reichlich 2 m lang und entsprechend breit angelegt. Bis zu 50 cm Tiefe reichte in derselben die neuere Culturschicht, welche sandhaltig war und Mauersteinschutt und die unten speciell namhaft gemachten Dinge aus neuerer Zeit enthielt. – Tiefer ward der Boden torf- und moderhaltig und schwärzlich von Farbe. – In der Tiefe von 1 m kam das Grundwasser zu Tage und stiess man auf eine rostförmige Holzpackung von kreuzweise über einander liegenden, runden Stämmen und gespaltenen Hölzern. Es waren theils Elsen, theils Eichen zur Herrichtung verwendet worden.
Gleichzeitig war auch dicht am Nordgiebel des Hauses eine dritte Grube von ähnlichen Dimensionen angelegt worden. Die freigelegten Erdschichten waren dieselben, wie an der Ostseite des Hauses, und stiess man auch hier in 1 m Tiefe auf Grundwasser und einen Rost von derselben Construction, wie der oben beschriebene.
In den beiden zuletzt genannten Gruben in der Nähe des Hauses sind nun nachstehende Alterthümer gefunden worden. Die Reihenfolge der Aufzählung entspricht möglichst genau der Reihenfolge ihrer Lagerung von oben nach unten.
Glasirte Topfscherben,
zwei Glasscherben mit irisirenden Verwitterungsflächen,
roth gebrannte, unglasirte Topfscherben,
ein Bruchstück einer Topfkachel,
ein eiserner Kesselhenkel,
ein Stück Wandputz,
ein Messer mit Hornschale und eingeklappter eiserner Klinge,
blaugraue mittelalterliche Topfscherben,
ein zerbrochener Netzsenker aus derselben Masse, wie die mittelalterlichen Scherben,
Reste von, auf der Scheibe geformten und mit Horizontalstreifen ornamentirten Urnen. Die Scherben gleichen dem Aussehen und der Masse nach etwas dem mittelalterlichen Topfgut, doch ist die Masse derselben stark mit sehr fein zerstossenem Granitgrus durchsetzt. Diese Scherben gehören offenbar einer Uebergangszeit an.
Reste von, mit der Hand geformten und stark mit zerstossenem Granit durch setzten Urnen. Die Scherben sind ornamentirt mit Querstreifen, der Wellenlinie und einem Schrägornament; sie stammen zweifellos aus der Wendenzeit.
Thierknochen wurden bei der Ausgrabung in allen Schichten gefunden. Die Vogelknochen (Huhn, Gans) stammen aus den oberen Schichten; auch wurden hier Rinderknochen gefunden. In den tieferen Schichten fanden sich dunkel gefärbte Knochen vom Rind und Schwein, wahrscheinlich Torfrind und Torfschwein.
Am Südgiebel des Hauses, doch nicht in unmittelbarer Nähe desselben, wurde nun eine vierte Grube angelegt, doch wurden hier weder Alterthümer, noch auch die rostförmige Holzpackung gefunden, vielleicht weil die Grube etwas weiter vom Hause entfernt lag.
Um nun wo möglich auf der Südspitze der Insel, die gegen das Festland bei Wustrow hin schmal und in der Breite der dort in der Wiese aufgefundenen Brücke ausläuft, die Spuren der Brücke aufzufinden, wurden hier querüber zwei Gräben gezogen. Spuren der Brücke wurden hier nicht aufgefunden; das hervorquellende Grundwasser setzte den Grabungen ein Ziel. Erst später, – als wir nach dem Festlande bei Wustrow hinüber gefahren waren, – ward es klar, dass unsere Grabungen jedenfalls noch erheblich hätten vertieft werden müssen, um Spuren der alten Brücke zu finden.
Die Richtung der alten Brücke in der Wiese bei Wustrow war bekannt. Bei der ersten Untersuchung derselben, am 13. November, war dieselbe bei dem damals niedrigen Wasserstande überall bei der Aufgrabung leicht zugänglich gewesen. Alle damals aufgegrabenen Stellen waren wegen der fehlenden Grasnarbe noch leicht erkennbar. Es hielt aber dennoch bei unserer Untersuchung am 4. Januar d.J. – wegen des beständig hervorquellenden Grundwassers – sehr schwer, die Brücke frei zu legen. Erst nach Verdoppelung der Arbeitskräfte und Herbeischaffung geeigneter Instrumente zum Ausschöpfen des Wassers gelang es – so lange die Arbeit des Ausschöpfens dauerte – eine kurze Strecke der Brücke zur Ansicht zu bringen. Die Brücke wurde etwa in einer Länge von 250 cm und in ihrer ganzen Breite frei gelegt. Man sah deutlich, wie es die Zeichnung angiebt, querüber Planke an Planke, und zu beiden Seiten der Länge nach andere Planken liegen, durch welche die querliegenden befestigt waren.
Die Excursion schloss mit der Untersuchung eines Urnenfeldes, welches in unmittelbarer Nähe von Wustrow und der dortigen Ziegelei entdeckt war. Gefunden wurden nur verstreut liegende, einzelne Urnenscherben, die dem grössten Theile nach aus der La Tène-Zeit stammen dürften. Heile Urnen und Beigaben kamen nicht zu Tage. Das Urnenfeld war entschieden schon einmal durchsucht worden.
Das für unsere Untersuchungen zweifellos wichtigste Resultat, welches durch die Excursion festgestellt wurde, ist der Nachweis, dass auf der Fischerinsel von jeher nur eine eng umschriebene Stelle bebaut war und dass slavische Reste nur an der Stelle des jetzigen Fischerhauses, in der Tiefe über der rostförmigen Holzpackung, vorkommen.
Auch die im Jahre 1886 aufgefundene Brücke vom Festlande nach der Insel ist eine slavische Anlage. – Die Brücke, die nach einer sumpfigen Insel hinüberführte, kann keine Anlage aus altgermanischer Zeit sein. Die alten Germanen zogen, wie bekannt ist, Anlagen auf Berghöhen vor. So ist z.B. die hoch gelegene Burg Stargard schon vor der slavischen Zeit vorhanden gewesen. Als die Slaven ins Land kamen, gaben sie ihr den Namen „alte Burg“, „Stargard“. – Ebenso wenig kann die Brücke von Germanen der nachslavischen Zeit erbaut sein. Schon im Jahre 1287 war die Mühle am Ausflusse der Tollense bei der (1248 gegründeten) Stadt Neubrandenburg vorhanden. Schon zu Anfang der Regermanisirung des Landes musste der Wasserspiegel der Tollense ein höherer geworden sein. Dass die Brücke jetzt 83 cm tief unter der Oberfläche der Wiese und fast ebenso tief unter dem Wasserspiegel der Tollense liegt, wurde bereits oben angegeben. Selbstverständlich kann die Brücke nur vor Aufstauung des Wassers erbaut sein. Sie muss mithin aus der Slavenzeit stammen.
Auch die rostförmige Holzpackung, die bei der Excursion unter dem jetzigen Fischerhause gefunden wurde, ist zweifellos eine Anlage aus der Slavenzeit, da dieselbe in gleichem Niveau mit der Brücke liegt und auf ihr bei der Excursion slavische Scherben gefunden wurden.
Dass die ältesten Spuren der Besiedelung der Fischerinsel der Slavenzeit angehören, ist nicht zu bezweifeln.
Wenn nun die isolirte Baustelle, die wir auf der Insel über der Holzpackung aufgefunden haben, die Stelle von Rethra ist, so muss nachgewiesen werden,
- dass Rethra nur allein die Tempelanlage war, und
- dass die örtlichen Verhältnisse bei der Fischerinsel, Wustrow gegenüber, den Berichten der Chronisten vollkommen entsprechen.
Dass Rethra nur die Tempelstätte, kein grösserer allgemein bewohnter Ort war, geht deutlich aus den Worten Adam’s hervor. Wir erfahren von ihm nehmlich, dass nur denen, welche opfern oder Orakelsprüche ertheilt haben wollten, der Zugang über die Brücke nach Rethra hinein verstattet wurde. – Wenn den Volksgenossen nur bedingungsweise, und zwar zu gottesdienstlichen Handlungen, gestattet war, Rethra zu betreten, so kann dasselbe ganz entschieden kein allgemein bewohnter Ort gewesen sein, sondern es kann offenbar nur einzig und allein das slavische Heiligthum, die Tempelanlage, gewesen sein.
Dasselbe erfahren wir auch von Thietmar. Er berichtet von einem Orte, der drei Thore hatte, von denen das kleinste, gegen Morgen schauende, auf einen Weg zum nebenliegenden See hinführte und zu dem visu nimis horribile, d.h. zu der, für den Christen schrecklichen Stätte des heidnischen Götzencultus. Es ist wohl selbstverständlich, dass auf der Stelle des heidnischen Götzencultus auch der Götzentempel stand. Er stand also isolirt von dem Orte, von dem der Weg zum See ausging, und von dem Thore des Ortes. – Man kann auch die gleich darauf folgenden Worte Thietmar’s nicht anders verstehen, als dass auf dem Wege zum See hin der Tempel stand, und zwar nihil nisi fanum, der Tempel ganz allein[19].
Auch die Bedeutung des Wortes Rethra weist darauf hin, dass Rethra nur allein der Tempel war.
Wir wissen aus Thietmar’s Berichten, dass der Tempel zu Rethra für kriegerische Unternehmungen der Wenden eine ganz besondere Bedeutung hatte. „Hier werden,“ – so berichtet er[20], – „ihre Feldzeichen aufbewahrt und nur, wenn es zum Kriege geht, von hier fortgenommen …. Rüsteten sich die Völker zum Kriege, so besuchten und begrüssten sie zunächst die Götterbilder in Rethra; kehrten sie siegreich zurück, so ehrten sie dieselben durch dargebrachte Geschenke.“
Demnach war also Rethra der Kriegstempel der Wenden, und namentlich, – wie wir anderweitig wissen, – der Kriegstempel der verbündeten Stämme der Tolenzer und Redarier.
Als von ganz besonderer Wichtigkeit muss nun hier hervorgehoben werden, dass das Wort Rethra eben auch nur einzig und allein Kriegstempel bedeutet. Nach Schafařik[21] heisst in der wendischen Sprache Kriegstempel „Ratara“. Da nun nach Jagić[22] das slavische a im Deutschen nicht selten in ä (oder e?) umlautet, so ist der Uebergang von Ratara in Rethra leicht erklärlich. Dass dieser Uebergang öfter vorkommt, ist durch die beiden in der Nähe von Neubrandenburg liegenden Orte Penzlin und Chemnitz leicht zu belegen. Noch in der Brodaer Urkunde hiessen diese Orte Pacelin und Caminiz, während der Redariergau in dieser Urkunde noch als Radver bezeichnet wird, also das a beibehalten hat.
Unter dem weit berühmten Rethra ist also einzig und allein der Kriegstempel auf der Insel zu verstehen, den die Volksgenossen nur zu gottesdienstlichen Handlungen betreten durften.
Dass hiermit das Richtige getroffen ist, ergiebt sich auch daraus, dass der berühmte Name Rethra mit der Ausrottung des Heidenthums völlig verschwindet, während doch so viele kleine unbedeutende Orte noch heute mit ihren alten wendischen Namen genannt werden. Nach der Christianisierung des Landes und der Zerstörung von Rethra gab es keinen Kriegstempel, kein Rethra mehr. So erklärt sich leicht und ungezwungen das Verschwinden des Namens Rethra.
Aus dem Vorstehenden wird man sich, wie ich hoffe, überzeugt haben, dass den Namen Rethra einzig und allein der Tempel auf der Insel getragen hat.
Nun spricht Thietmar von einem Orte, von dem der Weg ausging, der nach der Stätte des heidnischen Götzencultus hinführte. – Dieser Ort kann, wenn Rethra auf der Fischerinsel lag, nur Wustrow gewesen sein.
Dieser Ort, den Thietmar aus einer Verwechslung mit dem Hauptgötzen von Rethra „Ridegost“ nennt, soll tricornis, dreispitzig, gewesen sein.
Wie der beigegebene Situationsplan zeigt, kommen bei Wustrow zwei Wasserläufe in spitzem Winkel zusammen. Diese Wasserläufe markiren zwei Thalsenkungen, in denen heute noch die Gebäude von Wustrow stehen; sie stossen bei der Mühle in spitzem Winkel zusammen. Dieser Winkel und die beiden Enden der Schenkel des Winkels geben eine Figur, die ganz deutlich tricornis, dreispitzig erscheint. Vielleicht stand auch zur Slavenzeit nach dem See zu noch eine Reihe von Gebäuden, so dass der Ort sternförmig gebaut war.
Die dreispitzige Stadt hatte drei Thore: die beiden grösseren Thore standen Allen zum Eingang offen; sie wären also landeinwärts an den Schenkeln des Winkels zu suchen.
Das dritte, kleinere Thor, welches nach Thietmar gegen Morgen blickt, führt auf einen Weg zum „nebenliegenden“, nahen See (Mare). – Wie der Situationsplan zeigt, konnte bei Wustrow nur von einem gegen Morgen liegenden Thore der Weg zum See ausgehen.
Wie genau die ganze Situation zwischen Wustrow und der Fischerinsel den Angaben der Chronisten bis ins Kleinste entspricht, darauf wird man kaum hinzuweisen brauchen. – Die Angaben der Chronisten sind in ihrem Wortlaute nicht conform, nicht gleichlautend, und doch stimmen beide mit den örtlichen Verhältnissen ganz genau zusammen. Dies Zusammenstimmen verschieden lautender Angaben mit der ganzen Oertlichkeit ist unverkennbar ein deutlich redender Beweis für die Lage von Rethra auf der Fischerinsel.
Nach Adam ging der Weg nach Rethra hinein über einen tiefen See auf einer Brücke. – Dass dies für die Fischerinsel als Rethra genau mit den örtlichen Verhältnissen übereinstimmt, ist durch die Auffindung der Brücke unzweifelhaft nachgewiesen.
Der Weg, den Thietmar beschreibt, geht von dem kleinsten, nach Morgen blickenden Thore aus und führt gegen Morgen nach dem nahen See hin. – Dies stimmt ganz genau mit der Oertlichkeit. Gegen Morgen gelangt man von Wustrow aus an den ganz nahe gelegenen See.
Der Weg führt dann weiter zu dem visu nimis horribile, zu der Stätte des heidnischen Götzencultus, also (über die Brücke Adam’s) nach der Insel hin, auf welcher nur diese heidnische Tempelstätte zu suchen ist, da Rethra auf einer Insel lag. Hier auf diesem ganzen Wege stand nun nichts, als ein Tempel, nihil nis fanum. Dies spricht sehr deutlich. – Dass zur Slavenzeit auf dem ganzen Wege durch die Wiese (Brücke) bis auf die Insel hin nur ein einziges Bauwerk vorhanden war, hat unsere Untersuchung sicher dargethan. – Es entsprechen also wiederum auch hier ganz und bis ins Kleinste genau die örtlichen Verhältnisse den Angaben des Chronisten.
Es ist ein grosses Gewicht darauf zu legen, dass die verschieden lautenden Berichte der Chronisten beide den örtlichen Verhältnissen ganz entsprechen. Man wird darin einen deutlich redenden Beweis für die Lage von Rethra auf der Insel in der Tollense nicht verkennen.
Es sind nun nur noch einige wenige Punkte in Betreff der Lage von Rethra zu erörtern.
Da man aus dem kleineren Thore gegen Morgen an das Seeufer gelangte, so muss die Insel, auf der Rethra stand, am Ostufer eines Sees liegen. Schon Beyer hat hierauf hingewiesen. Eine dem ganz entsprechende Lage hat die Fischerinsel in der Tollense. Auch von der Insel blickt man gegen Morgen auf den See und hat hier den grösseren Theil des Sees unmittelbar vor sich.
Die Lage von Rethra kann man naturgemäss, wie dies bei der Fischerinsel der Fall ist, nur nahe der Grenze zwischen den Gauen der Tolenzer und Redarier suchen, weil Rethra ein gemeinschaftliches Heiligthum der beiden genannten Volksstämme war. Bei Helmold[23] wird dies geradezu bei der Beschreibung von Rethra ausgesprochen. Er spricht von den Tolenzern und Redariern und nennt Rethra ihre Stadt. Es giebt aber auch noch andere Nachrichten, aus denen hervorgeht, dass Rethra ein gemeinschaftliches Heiligthum beider Stämme gewesen ist. So führten z.B. im Jahre 1059 die Redarier und Tolenzer, weil sie die Oberherrschaft beanspruchten wegen des gemeinsamen Besitzes von Rethra, einen Krieg[24] gegen die anderen Slavenstämme.
Die naturgemässe Lage des gemeinschaftlichen Heiligthums verbündeter Volksstämme in ihrem Grenzbezirke ist hier umsomehr zu betonen, als die Feldberger Seen, in denen Rethra ja vermuthet worden ist, dieser Bedingung nicht entsprechen.
Es ist sehr fraglich, ob diese Seen überhaupt noch zum Gau der Redarier gehörten. Jedenfalls lagen sie an der äussersten Grenze gegen die Riezaner und Ukrer, weit ab vom Gau der Tolenzer. Ein Blick auf die beigegebene Karte wird diese Verhältnisse sofort klar machen.
Bis zum Tempel von Rethra sollen von Hamburg aus vier Tagereisen gewesen sein. Dass diese Entfernung für die Tollense stimmt, ist wiederholt nachgewiesen.
Rethra soll überall von einem grossen Walde umgeben gewesen sein. Dieser grosse Wald kann selbstverständlich nur die Ufer der Tollense umzogen haben. Trotz starker Lichtung unserer Wälder ist der See noch heute grösstentheils von schön bewaldeten Höhen umgeben.
Den See, in welchem die Insel Rethra liegt, nennt der Chronist ein mare. Diese Bezeichnung des Sees als mare kann nur darauf hinweisen sollen, dass der See ein grosser war; nennt doch auch Adam, – vielleicht in ähnlicher Absicht, – denselben einen lacus profundus; der grösste See im alten Redariergau und in ganz Mecklenburg-Strelitz ist die Tollense. Diesen See konnte der Chronist am ersten noch ein mare nennen. So weist auch die Bezeichnung mare für den See, in welchem Rethra lag, unverkennbar auf die Tollense hin und spricht somit ebenfalls dafür, dass Rethra auf der Fischerinsel in der Tollense lag.
Wenn man unbefangen die Berichte der alten Chronisten über die Lage von Rethra prüft, so wird man, wie ich sicher glaube, immer wieder darauf zurückkommen, dass es an der Tollense oder Lieps zu suchen sei. Hier haben es auch fast alle Meklenburgischen Forscher, die sich eingehend mit der Rethrafrage beschäftigt haben, gesucht, wie Latomus, Masch, Lisch, Boll, Wigger, Beyer, Sponholz u.a. An den Ufern dieser Seen ist nun, wie Beyer sich ausdrückt, ein ganz geeigneter Platz die Stelle von Fischerwerder-Wustrow. Beyer hat aus Gründen, die ich oben angegeben habe, mit seiner Ansicht nicht durchdringen können.
Wenn nun aber, wie ich hoffe sicher nachgewiesen zu haben, Rethra ganz allein die Tempelanlage auf der Insel war, dann stimmen die Angaben der Chronisten so genau mit den örtlichen Verhältnissen bei der Fischerinsel überein, dass man sich sagen muss: hier ist die Stelle von Rethra gefunden.
Fassen wir nun das Gesagte noch einmal kurz zusammen, so haben wir für die Fischerinsel als Rethra, in Uebereinstimmung mit den Berichten der Chronisten, ermittelt:
eine Lage im Gau der Redarier,
eine Lage an der Grenze zwischen Tolenz und Radver (dem Gau der Redarier),
eine insulare Lage,
eine Lage in einem grossen See,
eine Lage am Ostufer des Sees,
eine den Worten urbs und civitas entsprechende Grösse,
eine Brücke slavischer Anlage, die nach der Insel hinüberführte,
einen Ort am Festlande, von dem die Brücke ausging, der tricornis, dreispitzig, erscheint,
eine Lage des Sees gegen Morgen von diesem Orte, so dass also das (kleinste) Thor dieses Ortes, welches auf den Weg zum See hinführte, gegen Morgen schaut,
einen Weg, der gegen Morgen auf den See und die Insel zuführt,
auf diesem Wege bis auf die Insel hin nur eine Baustelle aus slavischer Zeit,
auch von dieser Baustelle aus einen Blick gegen Morgen auf den See,
slavische Reste auf der Insel,
eine entsprechende Entfernung von Hamburg,
Reste des grossen Waldes, welcher einst den See umzog.
Man wird zugestehen müssen, dass eine grössere Uebereinstimmung mit den Angaben der Chronisten kaum denkbar erscheint.
Brückner, Ludwig: Die Lage von Rethra auf der Fischerinsel in der Tollense, in: Zeitschrift für Ethnologie, Verhandlungen der Berliner Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte, Berlin 1887 S. 492-503
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[1] Jahrb. d. Vereins f. Meklenb. Gesch. u. Alterthumsk. Band 30 S. 134 ff. und Band 37 S. 55 ff.
[2] F. Boll, Gesch. d. Landes Stargard, Th. I S. 17 ff.
[3] Lisch, Jahrb. d. Vereins f. Meklenb. Gesch. u. Alterthumsk. Th. III. S. 11 ff.
[4] Dr. Fr. Wigger, Meklenb. Annalen bis zum Jahre 1066 (Schwerin 1860) S. 120.
[5] Albert Krantz. Vandalia. Anno 1519.
[6] Baltische Studien, Jahrgang 1880 S. 57 ff. Die Nachrichten von Michael Frank vom Jahre 1590.
[7] Peter Lindenbergius, Chron. Rost. Lib. I c. 8 p. 35. Anno 1596.
[8] Th. I S. 30.
[9] Wigger, Annalen S. 123.
[10] Jahrb. f. Meklenb. Gesch. u. Alterthumsk. VI S. 88 ff.
[11] Helmold II, 2. Eodem die accidit strages magna in civitate Mikelenburg. – Henricus de Scaten, praefectus castri, tunc forte defuit.
[12] Helmold II, 14. Pribizlaus aedificavit urbes Mekelenburg, Ilowe et Roztock.
[13] Berlin. anthropol. Verh. 1887 S. 93.
[14] Virgil, Aeneis VI. 439.
[15] Vgl. Michael Frank in Balt. Studien. Jahrg. 1880 S. 82.
[16] Archivrath Dr. Schildt in Jahrb. f. Meklenb. Gesch. u. Alterthumsk. 1887 S. 25 ff.
[17] Durch ein wegen der Kürze der Zeit nicht mehr zu beseitigendes Versehen des Zeichners sind die Namen verkehrt eingetragen.
[18] Boll, Chronik von Neubrandenburg S. 83.
[19] Die Stelle „tertia (porta) … tramitem ad mare juxta positum et visu nimis horribile monstrat. In eadem nihil est nisi fanum“ ist etwas dunkel. Die wörtliche Uebersetzung würde lauten: in diesem Thore ist nichts, als ein Tempel. Aber in einem Thore kann man keinen Tempel erbaut haben. In der von Wattenbach herausgegebenen Uebersetzung der Geschichtsschreiber der deutschen Vorzeit ist die Stelle wiedergegeben: an diesem Thore steht nichts, als ein Tempel. – Der Sinn ist jedenfalls: vor diesem Thore – also auch bis nach der Stätte des heidnischen Götzencultus hin – steht nichts, als ein Tempel. – Sollte im Text statt eadem nicht eodem (tramite) zu lesen sein? Auf diesem Wege steht nichts, als ein Tempel. – Jedenfalls kann übrigens der Götzentempel nur auf dem visu nimis horribile, der Stätte des Götzencultus, gestanden haben.
[20] A.a.O. VI. 17.
[21] Vgl. Wigger, Annalen S. 119 (4).
[22] Jagić, Zur slavischen Runenfrage S. 207.
[23] I. c. I, 2.
[24] Wigger, Meklenb. Annalen S. 82 und 83.